Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Panel-X VOF
Artikel 1 Allgemeines
- Als „Verkäufer“ bezeichnet Panel-x, unter Handelskammernummer 91532221 und alle verbundenen (juristischen) Personen/oder Unternehmen sowie deren Rechtsnachfolger.
- „Käufer“ ist jede (juristische) Person, die mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen hat oder schließen möchte, und darüber hinaus dessen Vertreter, Bevollmächtigter, Zessionar und Erben.
- Unter „Ware“/„Geliefertem“ versteht man Bodenbeläge, Holz, Platten und Baumaterialien im weitesten Sinne des Wortes sowie Dienstleistungen.
Artikel 2 Anwendbarkeit
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zum Kauf und Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art des Verkäufers und sind integraler Bestandteil dieser.
- Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
- Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Gesetz und/oder die Angemessenheit und Billigkeit verstoßen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar.
Artikel 3 Angebote
- Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sowohl hinsichtlich der Preise als auch der Lieferzeit der Waren, auch wenn das Angebot eine Annahmefrist enthält, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Preisangebote verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben oder Gebühren.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots/Kostenvoranschlags und dem Vertragsabschluss Preisänderungen eingetreten sind, weil sich die Umsatzsteuer, Gebühren, Rohstoffkosten oder die Kosten für Verpackungsmaterial erhöht haben.
- Die Angaben in den vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Bildern, Mustern, Farbkarten, Katalogen, technischen Zeichnungen, Ratschlägen und anderen zusätzlichen Informationen sind für den Verkäufer nicht verbindlich und dienen lediglich als Hinweis.
- Der Verkäufer haftet nicht für Fehler und Abweichungen von Preisen, Abbildungen, Zeichnungen sowie Größen- und Gewichtsangaben in Preislisten sowie in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen.
- Jeder Verkauf auf Lieferung erfolgt unter der ausdrücklichen Maßgabe, dass sich die Preise an den zum Zeitpunkt des (Kauf)Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren orientieren, wie zum Beispiel: Ausfuhrzölle im Ursprungsbereich, Fracht und Versicherung, Entladekosten, Einfuhrzölle, Abgaben und Steuern.
- Etwaige vorteilhafte oder nachteilige Differenzen zum Zeitpunkt der Einschiffung und/oder Ankunft und/oder Lieferung werden vom Käufer gutgeschrieben oder getragen.
- Sämtliche Ratschläge, Auskünfte und Gebrauchsanweisungen erteilt der Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch unverbindlich, ohne dass hieraus für den Verkäufer eine Haftung entsteht. Der Verkäufer ist niemals verantwortlich für die endgültige Eignung der Waren für jede einzelne Anwendung des Käufers oder für Ratschläge bezüglich der Verwendung oder Anwendung der Waren. Auch dann nicht, wenn dieser Verwendungszweck dem Verkäufer bekannt gegeben wurde.
- Der Käufer ist für die von ihm angegebenen Größen und Mengen verantwortlich. Hinsichtlich der vom Käufer angegebenen Maße der zu liefernden Holzprodukte gelten Abweichungstoleranzen, es sei denn, solche Toleranzen wurden vorab schriftlich ausgeschlossen.
Artikel 4 Vertragsschluss
- Ein verbindlicher Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, einschließlich Annahme per E-Mail, Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer oder tatsächliche Ausführung der Bestellung des Käufers zustande.
- Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung die Bestellung genau und vollständig wiedergibt, es sei denn, der Käufer teilt vor der tatsächlichen Lieferung schriftlich etwas anderes mit.
- Später getroffene ergänzende oder geänderte Vereinbarungen sowie Vereinbarungen oder Zusagen des Personals des Verkäufers stellen ein neues Angebot dar und sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
- Vor der weiteren Vertragsdurchführung ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine Sicherheit für die Erfüllung seiner gesamten Zahlungsverpflichtung zu verlangen.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen und/oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Artikel 5 Lieferung und Gefahr
- Bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Transportart liegt im Ermessen des Verkäufers.
- Alle andere Arten von Transport oder Abholung durch den Käufer liegen die Risiken beim Käufer und sind auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Ungeachtet des Absatzes 1 dieses Artikels liegt das Kriegsrisiko stets beim Käufer.
- Wenn vereinbart wurde, dass die Ware direkt aus dem Ausland geliefert wird, geht das Risiko einer mangelhaften Qualität, sowohl quantitativ als auch qualitativ, einer verspäteten Ankunft sowie das Risiko bei und während der Lieferung vollständig zu Lasten des Käufers.
- Bei frachtfreier Lieferung ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware bis zu einem Punkt zu transportieren, an dem das Fahrzeug über ein ordnungsgemäß befahrbares (festgelegtes) Gelände bzw. das Schiff über ein ordnungsgemäß befahrbares Gewässer fahren kann. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass etwaige im Transportbereich erforderliche Genehmigungen, Befreiungen und Erlaubnisse rechtzeitig eingeholt werden. Der Käufer ist verpflichtet, für eine gute Erreichbarkeit des Ortes, an dem die Ware entladen werden soll, zu sorgen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware dort entgegenzunehmen und unverzüglich abzuladen. Unterlässt der Käufer dies, so gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. In diesem Fall gibt der Verkäufer stets die Lieferzeiten für jede Teillieferung an.
Artikel 7 Rücklieferungen
- Rücksendungen können ohne vorherige Rücksprache nicht angenommen werden. Sofern die Ware zurückgesendet werden kann, fallen Kosten an, die beim Verkäufer erfragt werden können.
- Vollständig oder teilweise verarbeitete Waren, beschädigte Waren und verpackte Waren, bei denen die Verpackung fehlt oder beschädigt ist, können niemals zurückgegeben werden.
Artikel 8 Zahlungen
- Bei einer Erstbestellung behält sich Panel-x das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Wertes der zu liefernden Waren zu verlangen. Für einen Käufer mit IHK-Nummer besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit des „Kaufs auf Rechnung“. Bei einem „Kauf auf Rechnung“ ist der Käufer verpflichtet, ein Antragsformular auszufüllen, das die notwendigen Angaben zur Bonitätsprüfung enthält. Der Verkäufer kann dann durch eine externe Bonitätsprüfung die Bonität des Käufers prüfen, um den Verkäufer vor einem möglichen Zahlungsausfall zu schützen. Stellt der Verkäufer anhand der externen Bonitätsauskunft eine positive Bonität fest, kann der Käufer Bestellungen auf Rechnung tätigen, sofern der Käufer vorab mit den vom Verkäufer festgelegten Zahlungsbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Aus einer erteilten positiven Bonitätsauskunft kann der Käufer keine Rechte herleiten. Der Verkäufer kann die festgelegten Bonitätskriterien und Zahlungsbedingungen jederzeit einseitig ändern und diesbezügliche Entscheidungen widerrufen.
- Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung gemäß Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei der Zahlungsfrist handelt es sich um eine strenge Frist, nach deren Ablauf der Käufer in Verzug gerät.
- Bei größeren Bestellungen stellt Panel-X vof bei Vertragsschluss 50 % des Lieferwertes in Rechnung. Diese muss vor Lieferung bezahlt werden, die restlichen 50 % müssen bei Lieferung der Ware bezahlt werden.
- Alle dem Käufer in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Skonto oder Abzug zu zahlen. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Zahlung von Rechnungen auszusetzen.
- Befindet sich der Käufer mit (einem Teil) seiner Zahlungen in Verzug, wird der gesamte dem Verkäufer geschuldete Betrag, unabhängig davon, ob er überfällig oder nicht fällig ist, sofort fällig und zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug gemäß Artikel 8.2 schuldet der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat, in dem der Käufer in Zahlungsverzug ist, wobei ein Teil des Monats als ganzer Monat zählt, beginnend mit dem ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist.
- Ist der Verkäufer aufgrund des Verzugs des Käufers gezwungen, seinen Inkassoanspruch auszulagern, gehen alle damit verbundenen Kosten, wie Verwaltungskosten, gerichtliche und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten eines Insolvenzantrags, zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des offenen Betrags, mindestens jedoch 500,00 €.
- Zahlungen des Käufers dienen unabhängig von den vom Käufer angegebenen Bestimmungsorten immer zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten sowie zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind.
- Befindet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Ausführung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Verträge bis zur Bezahlung auszusetzen, wobei bei abweichender Vereinbarung für die weitere Lieferung Vorauszahlung verlangt werden kann.
- Der Verkäufer ist berechtigt, sowohl seine eigene Forderung als auch die eines verbundenen Unternehmens mit dem Käufer und/oder mit den mit dem Käufer verbundenen Unternehmen zu verrechnen
Artikel 9 Prüfung und Beanstandungen
- Die auf den Frachtbriefen, Lieferscheinen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen gelten als richtig, wenn eine Beanstandung nicht unmittelbar nach Erhalt und vor der Bearbeitung bzw. Verarbeitung erfolgt und nicht auf dem Frachtbrief oder der Quittung vermerkt ist.
- Der Käufer hat die gelieferte Ware innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung auf erkennbare Mängel zu überprüfen. Im Rahmen dieser Prüfung wird vom Käufer erwartet, dass er pfleglich mit dem Verpackungsmaterial bzw. Oberflächenschutzfolien der gelieferten Ware umgeht. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Käufer den Mangel nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich angezeigt hat.
- Alle anderen als die in den Absätzen 1 und 2 beschriebenen Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen, nachdem der Käufer einen Mangel entdeckt hat oder zumindest vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich unter genauer Angabe der Art und Grundlage der Beanstandung gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Käufer nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen.
- Waren, die geöffnet oder ganz oder teilweise bearbeitet und/oder verändert wurden, werden nicht beanstandet.
- Der Käufer muss dem Verkäufer etwaige Fehler in der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt melden. Andernfalls gilt die Rechnung als korrekt.
- Reklamationen berechtigen den Käufer nicht, die Vertragsauflösung zu verlangen oder eine Zahlung zu verlangen
Artikel 10 Qualität
- Sofern beim Verkauf nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, wird normale Qualität geliefert. Abweichungen in den Abmessungen und/oder der Menge pro Handelseinheit sind gemäß den Branchenstandards zulässig. Die Abweichungsstandards des Herstellers und/oder Lieferanten gelten als normal.
- Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Farbabweichungen, die sich auf Farbnuancen beschränken, die im Ermessen des Verkäufers liegen. Der Käufer kann hieraus kein Recht ableiten, die Lieferung zu verweigern.
- Etwaige Garantien des Lieferanten/Herstellers werden in vollem Umfang an den Käufer weitergegeben; auch hier sind die Ansprüche des Käufers beschränkt.
Artikel 11 Haftung
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, es sei denn, diese Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
- Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und sogenannte Folgeschäden, einschließlich Stagnationsschäden, Bauverzögerungen, Auftragseinbußen und dergleichen, die als direkte oder indirekte Folge von Mängeln entstehen Käufer und/oder Dritte.
- Der Verkäufer haftet niemals für Schäden oder Mängel an bestimmten Materialien, Teilen und Konstruktionen, die vom Käufer ausdrücklich vorgeschrieben oder zur Verfügung gestellt werden, möglicherweise abweichend von den geltenden Vorschriften. Der Verkäufer haftet auch nicht für Abweichungen der vom Käufer gemachten Angaben zu Anzahl und Maßen.
- Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schadensersatzansprüche Dritter, aus welchem Grund auch immer. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen (erfolgreichen) Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Waren frei, unabhängig von der Ursache oder dem Zeitpunkt des Schadenseintritts.
- Der Verkäufer haftet nicht für eine fehlerhafte Anwendung und Verarbeitung der vom Käufer oder Dritten beigestellten Materialien.
- Soweit die Nichteinhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des Käufers dazu führen würde, dass der Verkäufer gegenüber Dritten haftbar gemacht wird, verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer von allen Folgen dieser Haftung freizustellen.
- Die Frist, innerhalb derer der Verkäufer auf Schadensersatz haftbar gemacht werden kann, ist unter Androhung des Rechtsverfalls in jedem Fall auf einen Zeitraum von 14 Tagen nach Eintritt des schädigenden Ereignisses begrenzt. Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Eintritt des Haftungstages, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden.
- Wenn und soweit eine Garantie des Lieferanten/Herstellers der Ware besteht, erlischt der Anspruch auf Schadensersatz automatisch mit Ablauf dieser Garantiefrist.
- Im Falle einer Haftung des Verkäufers ist diese auf den Rechnungswert der jeweiligen (Teil-)Lieferung ohne Mehrwertsteuer beschränkt
- Er selbst ist Vertragspartei des zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Vertrages.
Artikel 12 Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben das ausschließliche Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen, die der Verkäufer gegen seinen Käufer hat oder erwerben wird, einschließlich in jedem Fall der Forderungen bezüglich der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, erfüllt sind und/oder zu liefernde Forderungen sowie alle Ansprüche aus der Nichterfüllung durch den Käufer und der Begleichung von Kontokorrentsalden, einschließlich Zinsen und Kosten, im Sinne von Art. 3:92, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, vollständig bezahlt wurden.
- Solange das Eigentum an der Ware nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer die Ware nicht verpfänden, ihr Eigentum übertragen oder sonst ein Recht daran an Dritte einräumen, außer im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs. Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Verlangen des Verkäufers an der Begründung eines Pfandrechts an den Forderungen mitzuwirken, die der Käufer durch die Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer erwirbt oder erwerben wird.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und noch beim Käufer befindliche Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder zu geraten droht. Der Käufer gewährt dem Verkäufer jederzeit freien Zugang zu seinen Grundstücken und/oder Gebäuden zum Zweck der U'berprüfung der Sicherheit und/oder der Ausübung der Rechte des Verkäufers.
- Die durch die Ausübung seiner Eigentumsrechte durch den Verkäufer entstehenden Kosten trägt der Käufer.
Artikel 13 Höhere Gewalt
- Während höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen des Verkäufers ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als sechs Monate dauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz entsteht.
- Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist der Verkäufer berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, wenn es ein separater Vertrag wäre.
- Unter höherer Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches versteht man zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, ein Leistungshindernis aufgrund von Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind, insbesondere Betriebsunterbrechungen und Nichterfüllung durch Lieferanten, Zwischenhändler, Spediteure, Spediteure und andere Dritte, die an der Lieferung der Waren an den Verkäufer beteiligt sind. Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder unsachgemäße Lieferung durch den Verkäufer infolge eines Brandes, Wasserschäden, Umweltkatastrophen, Krieg, Streik, übermäßige Abwesenheit von Mitarbeitern oder Personalmangel, Verzögerungen bei der (Wieder-)Lieferung durch den Lieferanten, Wetterbedingungen, Computerausfälle, Störungen oder Mängel in den Informationssystemen des Verkäufers oder seiner Lieferanten, Mangel an oder Entzug von Transportmöglichkeiten, Einfuhr- und Umsetzungsbeschränkungen oder Schließung der Landesgrenzen.
Artikel 14 Auflösung und Stornierung
- Kommt der Käufer einer (Zahlungs-)Verpflichtung aus einem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, obwohl er eine angemessene Frist gesetzt hat, sowie in der Im Falle eines Zahlungsaufschubs, eines Antrags auf Zahlungsaufschub, eines Konkurses, einer Pfändung oder einer Liquidation des Unternehmens des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei er alle Rechte behält auf Schadensersatz, alles unbeschadet der Bestimmungen in Art. 8. Die beiderseits bestehender Forderungen werden hiermit sofort fällig.
- Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrages erfolgt durch schriftliche Erklärung des Berechtigten. Bevor der Käufer eine schriftliche Auflösungserklärung an den Verkäufer sendet, muss der Käufer den Verkäufer stets zunächst schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist setzen, um seinen Verpflichtungen noch nachzukommen oder Mängel zu beheben, wobei der Käufer die Mängel ordnungsgemäß beheben muss, schriftlich berichten.
- Stimmt der Verkäufer der Auflösung zu, ohne dass ein Verzug seitens des Verkäufers vorliegt, werden die gegenseitigen Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer hat stets zunächst Anspruch auf Ersatz sämtlicher Vermögensschäden wie Kosten, entgangenen Gewinn und angemessene Kosten
- Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention oder Inverzugsetzung ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, für zahlungsunfähig erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder in eine gesetzliche Schuld aufgenommen wird umstrukturiert oder sonst die Verfügungsmacht über sein Vermögen oder Teile davon verliert. In diesen Fällen ist jede Forderung des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und in voller Höhe zahlbar.
Artikel 15 Verarbeitung der Ware
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder sonstige Wertminderungen der Ware, die durch den Käufer verursacht wurden.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Andernfalls hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz des durch die verspätete Lieferung entstandenen Schadens.
Artikel 16 Datenschutz
- Alle Informationen, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, werden vom Verkäufer so lange aufbewahrt, wie es erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
- Sofern es für den Verkäufer erforderlich ist, kann der Verkäufer einem oder mehreren seiner mit dem Verkäufer verbundenen Partner bestimmte Informationen zur Verfügung stellen. Für diesen Fall hat der Verkäufer mit diesen Partnern vertraglich vereinbart, dass sie die Daten nur für den Zweck verwenden dürfen, für den sie ihnen zur Verfügung gestellt wurden (Verkaufsprodukte) und dass sie die Daten vertraulich zu behandeln haben. Die Art und Weise, wie der Verkäufer personenbezogene Daten verarbeitet, ist in der Datenschutzerklärung des Verkäufers beschrieben. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung finden Sie auf der Website des Verkäufers und sind Bestandteil dieser Bedingungen.
Artikel 17 Anwendbares Recht/zuständiges Gericht
- Für alle Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anwendbar erklärt werden, gilt niederländisches Recht.
- Alle Streitigkeiten werden vom Gericht Maastricht entschieden, es sei denn, der Verkäufer legt die Streitigkeit ein anderes zuständiges Gericht vor mit den Zuständigkeitsregeln.